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Religionsunterricht an katholischen Privatschulen
An Privatschulen werden Schüler/innen im Wege eines Aufnahmevertrages aufgenommen. Katholische Privatschulen vereinbaren in diesem allgemein mit den Erziehungsberechtigten, dass ein Schüler /eine Schülerin, der/die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehört, den jeweils eigenen Religionsunterricht als Pflichtgegenstand besuchen muss. Insofern besteht aufgrund des Aufnahmevertrages an katholischen Privatschulen keine Abmeldemöglichkeit.
Für Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis und solche, die einer Bekenntnisgemeinschaft angehören, sieht der Aufnahmevertrag in der Regel vor, dass diese einen christlichen Religionsunterricht (als Freigegenstand) besuchen müssen.